29.11.25
Bericht aus dem Landtag im politischen Teil der NOZ
26.11.25
Rundblick Niedersachsen "Der Landtag erlebt einen neuen rot‑grünen Versuch, die Klosterkammer zu steuern"
unsere Meinung hierzu:
Der Rundblick hat in dem Fall nicht neutral berichtet, sondern die Interpretation und Argumentation der Klosterkammer nahezu eins zu eins übernommen. Das geht über klassische Berichterstattung hinaus – es setzt politisch einen Rahmen und beeinflusst die öffentliche Wahrnehmung. Und dass die Klosterkammer sich nicht einfach fügt, war absolut erwartbar. Sie hat über Jahre hinweg sehr klar signalisiert, dass sie ihre Erbbaurechtsstrategie als legitim und wirtschaftlich notwendig betrachtet. Gleichzeitig fordert sie aber immer wieder politische Leitplanken – nach dem Motto: „Wenn ihr etwas ändern wollt, dann schafft klare gesetzliche Rahmenbedingungen.“
21.11.25
Rundblick Niedersachsen berichtet zum Entschließungsantrag zum Erbbaurecht aus der Landtagssitzung. Der ganze Bericht auf Seite 3 und 4.
21.11.25
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) veröffentlich anliegenden Artikel:
14.11.25
Pressemitteilung der Landtagsabgeordneten Kura und Bajus Bündnis 90/Die Grünen
Rot-Grüner Landtagsantrag zum Erbbaurecht
Kura/Bajus: Bezahlbarer Wohnraum durch ein faires Erbbaurecht
Die Landtagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD wollen das Erbbaurecht in Niedersachsen reformieren. Die Osnabrücker Grünen-Landtagsabgeordneten Anne Kura und Volker Bajus begrüßen einen entsprechenden Antrag, der nächsten Donnerstag im niedersächsischen Landtag erstmalig beraten wird.
„Wir wollen das Erbbaurecht sozialverträglich weiterentwickeln und damit bezahlbaren Wohnraum sichern“, so Volker Bajus. In den nächsten zwanzig Jahren laufen in Niedersachsen rund die Hälfte aller Erbbaurechtsverträge aus. Besonders in Ballungsräumen führt die Neufestsetzung des Erbbauzinses aufgrund stark gestiegener Bodenrichtwerte zu enormen Mehrbelastungen. „Auch in Osnabrück geraten viele Hausbesitzer*innen auf Erbbaugrundstücken unter Druck – die angekündigten Erhöhungen von teilweise über 1.000 Prozent sind für viele kaum zu stemmen“, so Bajus.
Ziel des Antrags sind neue Berechnungsmodelle, die sprunghafte Mehrbelastungen vermeiden, Hausbesitzer*innen entlasten und bessere Planbarkeit schaffen. „Durch die drohenden finanziellen Belastungen geht der eigentliche soziale Zweck des Erbbaurechts verloren, mit dem Häuser auf Grundstücken gebaut werden können, ohne das Grundstück selbst besitzen zu müssen. Wir wollen den angespannten Wohnungsmarkt entlasten und Bodenspekulationen eindämmen,“ so Anne Kura.
Die Ermittlung der Bodenpreise soll künftig über einen längeren Zeitraum erfolgen, um aktuelle Preisausschläge auszugleichen. Feste Anpassungsintervalle und Kappungsgrenzen schaffen mehr Transparenz und Planbarkeit. Außerdem soll es Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Möglichkeit für reduzierte Erbbauzinsen für sozialen Wohnungsbau geben.
Größter Erbpachtgeber Niedersachsens ist die Klosterkammer. Auch in Osnabrück haben sich betroffene Hausbesitzer*innen mit Erbpachtgrundstücken der Klosterkammer an die Politik gewendet. „Wir erwarten, dass die Klosterkammer das Signal aus dem Landtag ernstnimmt und die Betroffenen entlastet“, so Bajus.