Erbbauzins
Was ist der Erbbauzins?
Der Erbbauzins ist ein regelmäßiger Geldbetrag, den der Erbbauberechtigte an den Eigentümer eines Grundstücks zahlt, auf dem er bauen oder wohnen darf, ohne selbst Eigentümer des Bodens zu sein.
Die Höhe des Erbbauzinses wird üblicherweise durch Multiplikation des Bodenrichtwerts mit einem vertraglich festgelegten Erbbauzinssatz bestimmt. Dieser Betrag wird jährlich fällig, kann jedoch – je nach vertraglicher Regelung – auch monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich gezahlt werden.
Im Laufe der Vertragsdauer kann sich der Erbbauzins erhöhen. Das geschieht in der Regel über eine sogenannte Wertsicherungsklausel, die den Erbbauzins dynamisch anpasst.
Kommt es zu einer Verlängerung oder Erneuerung eines bestehenden Erbbaurechts, wird ein völlig neu verhandelter Vertrag abgeschlossen – ohne Rücksicht auf die jahrzehntelange Nutzung oder bestehende Bindungen der bisherigen Erbbauberechtigten.
Unsere Kritik
Die derzeit übliche Berechnung des Erbbauzinses weist gravierende Mängel auf:
Bodenrichtwerte sind ungenau und fehleranfällig.
Der Erbbauzinssatz ist frei wählbar.
Erneuerungsverträge missachten jahrzehntelange Bindungen.
Diese Praxis ist zwar rechtlich zulässig, aber aus wirtschaftlicher und sozialer Sicht nicht mehr vertretbar.
Mit dem jährlichen Erbbauzins kann man vom ersten Tag an auch einen kreditfinanzierten Kauf finanzieren. Zu diesem Zeitpunkt sind Erbbaurecht und Kauf also gleich teuer. Während sich die Kreditsumme über eine Laufzeit von 30 bis 35 Jahren nicht ändert – man tilgt sogar anteilig immer mehr – und damit Eigentum schafft, erhöht sich der Erbbauzins aufgrund der Wertsicherungsklausel alle fünf Jahre. Er ist also ab dem fünften Jahr bereits deutlich teurer als der Kauf!
Man erwirbt kein Eigentum, zahlt nicht nur über die 35 Jahre Laufzeit wie beim Kauf, sondern immer und immer weiter. Am Ende der Laufzeit von 50 bis 99 Jahren hat man ein Vielfaches des Grundstückswerts bezahlt. Und steht mit nichts – außer dem Zwang, dass das Eigenheim weiterhin auf demselben Boden steht – am Vertragsende da: vollkommen schutzlos und rechtlos.
Fazit:
Ein Erbbaurechtsvertrag wird nicht aus wirtschaftlichen Gründen abgeschlossen, sondern nur aus Mangel an einer Kaufoption.
Eine grundlegende Reform ist erforderlich, um Transparenz, Fairness und Rechtssicherheit im Erbbaurecht zu gewährleisten.
Unsere Forderung:
Das Erbbaurecht muss grundlegend erneuert werden. Nur so kann das Erbbaurecht seiner ursprünglichen sozialen und gemeinwohlorientierten Funktion wieder gerecht werden.