28.11.25
Der Wirtschaftsausschuss des niedersächsischen Landtags hat den Zeitplan für die Bearbeitung des Entschließungsantrags vorgelegt.
📍 Ende Januar 2026 im Wirtschaftsausschuss
Mündliche Unterrichtung der Landesregierung.
📍 Anfang Februar 2026 im Wirtschaftsausschuss
Mündliche Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes (GBD)
📍 März 2026 im Wirtschaftsausschuss
Anhörung der Bürgerinitiativen und der Klosterkammer
📍 April 2026 im Landtagsplenum
Abschließende Beschlussfassung über den Entschließungsantrag
🏛️ Weiteres Verfahren der Landesregierung
Nach dem Beschluss hat die Landesregierung 6 Monate Zeit, gemeinsam mit der Klosterkammer eine Regelung zu finden.
➡️ Oktober 2026 im Landtagsplenum
Die Landesregierung muss dem Landtag Bericht über das Veranlasste erstatten.
25.11.25
Auszug aus dem Rundblick Niedersachsen zur Reaktion der Klosterkammer auf den Entschließungsantrag:
25.11.25
Etwa 20 Vertretende der niedersächsischen Initiativen verfolgten die Einbringung des Entschließungsantrags
am 20.11.25 in den Landtag. Der Entschließungsantrag wurde einstimmig angenommen und wird im Wirtschaftsausschuss weiter beraten. Dort findet auch eine Anhörung der Intiativen statt.
Hier eine kurze Zusammenfassung aus unserer Sicht:
Streit um Erbbaurecht und Landeshaushaltsordnung
Ausgangslage: Viele Erbbaurechtsverträge aus den 1950er Jahren laufen aus. Da sich der Pachtzins am Bodenrichtwert orientiert, der sich in Ballungsräumen stark erhöht hat, kommt es zu drastischen Steigerungen der Erbbauzinsen. Das sorgt für Unmut bei Betroffenen und hat Bürgerinitiativen in Lüneburg, Osnabrück und Hannover ausgelöst.
Rolle der Klosterkammer Hannover:
Größter Erbbaurechtgeber mit 17.000 Verträgen.
Als Landesbehörde an die Landeshaushaltsordnung (LHO) gebunden, die vorschreibt, dass Grundstücke nicht unter Wert vergeben werden dürfen.
Vorschläge von SPD und Grünen (Rot-Grün):
Prüfung einer Anpassung der Verwaltungsvorschriften zur LHO.
Einrichtung eines Gremiums zur „angemessenen Vertragsgestaltung“.
Berechnung des Pachtzinses nach einem Medianwert über zehn Jahre statt aktuellem Bodenrichtwert.
Sonderregelung für angespannte Wohnungsmärkte: Zins von 1,25 % statt bisher 5 %, mit Verzicht auf drei Viertel der Einnahmen.
Ziel: Erhalt von bezahlbarem Wohnraum für die Mittelschicht.
Kritik der CDU:
Einige Vorschläge seien rechtlich fragwürdig oder sogar verfassungswidrig.
Besonders die Abkehr vom aktuellen Bodenrichtwert widerspreche §63 LHO („Vermögensgegenstände dürfen nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden“).
Das geplante Gremium sei ein „Delegationstrick“ und verfassungswidrig.
CDU stimmt im Ziel (Senkung der Erbbauzinsen) zu, fordert aber andere Wege: etwa eine „sozialpolitische Option“ für die Klosterkammer und neue Bezugsgrößen bei vorzeitigen Vertragsverlängerungen.
Unterstützung: Der Verband der Wohnungswirtschaft unterstützt die rot-grünen Vorschläge, betont aber die Eigenständigkeit der Klosterkammer.
👉 Kernkonflikt: Rot-Grün will die Erbbauzinsen durch neue Regeln sozial abfedern, die CDU sieht darin einen Verstoß gegen die Landeshaushaltsordnung. Beide Seiten sind sich einig, dass die Zinsen gesenkt werden müssen – streiten aber über den rechtlich zulässigen Weg.
18. 11.25
Verband der Wohnungswirtschaft unterstützt den Entschließungsantrag. Dieser vertritt 180 Wohnungsunternehmen mit rund 400000 Wohnungen.
14.11.25 Entschließungsantrag wird am Donnerstag, 20.11.25 um 11:30 im Landtag beraten.
Den aktuelle Entschließungsantrag finden Sie unter Aktuelles/Entschließungsantrag.
Wer an der Landtagssitzung teilnehmen möchte kann sich unter ifeneona@gmail.com anmelden.
Hierzu auch ein Interview von OS Radio mit unserem Sprecher Martin Busch.
11.11.25
Am 6. November fanden Gespräche von Vertretern unserer Initiative mit der Klosterkammer in Osnabrück, vertreten durch Frau Bock und Herrn Imwalle sowie mit dem Fraktionsgeschäftsführer von Bündnis 90/Die Grünen Grünen Herrn Volker Bajus statt. Pressemitteilungen hierzu im Pressespiegel.