Musterberechnungen
das könnte auf Sie zukommen
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Beispiel anhand eines Grundstückes am Schölerberg. Bei einer Verlängerung der Erbbaurechts wird das Grundstück unter Berücksichtigung der derzeitigen Inflationsrate von 2,8% um den Faktor 4,24 teurer als beim Kauf. Dabei wurde das Grundstück auf Grund der immensen Steigerung der Lebenshaltungskosten seit Abschluss des Erbbauvertrages 1954 bis zum Ablauf des Erbpachtvertrages etwa 20 mal bezahlt.
Bei Vertragsverlängerung wird erneut die Grunderwerbsteuer fällig. Diese beläuft sich in Niedersachsen auf 5%. Bei Erbbau wird der jährliche Erbbaubetrag mit dem Vervielfältiger multipliziert um den Bemessungswert zu erhalten. Der Vervielfältiger ist §188 BeWG zu entnehmen und beträgt für 80 Jahr 18,424. Bei dem Mustergrundstück wird hier eine Grunderwerbsteuer von 5744,23€ fällig, die nach Vertragsverlängerung zu entrichten ist.