Vertragserneuerung
Einleitung
Ein Erbbaurechtsvertrag wird in der Regel für 50 bis 99 Jahre abgeschlossen. Die genaue Dauer ist im Vertrag festgelegt. Während dieser Laufzeit besteht kein Anspruch auf Verlängerung oder Erneuerung.
Vertragserneuerung
1. Einvernehmliche Vertragserneuerung, oft 20–30 Jahre vor Ablauf.
2. Benötigt der Erbbaurechtnehmer eine Hypothek (z.B.: bei Ankauf, um energetisch zu Renovieren, seinen Partner auszubezahlen etc.) verlangt die Bank oftmals einen erneuerten Erbbaurechtsvertrag, spätestens wenn die Laufzeit der Hypothek zu dicht ans Laufzeitende des Erbbaurechts kommt.
3. Laufzeitende des alten Erbbaurechtsvertrags.
Unsere Kritik
Einvernehmliche Vertragserneuerung ist oft ein Spiel mit der Angst, dass sich der Bodenrichtwert weiter exorbitant entwickelt.
Der Erbbauzins wird gänzlich neu festgelegt.
Keine gesetzliche Pflicht zur Verlängerung!
Wenn im Vertrag keine Verlängerungsklausel enthalten ist, endet das Erbbaurecht automatisch mit dem Ablaufdatum. Der Erbbauberechtigte muss dann das Grundstück (mit dem Haus) an den Grundstückseigentümer zurückgeben.
Fazit:
Eine Vertragserneuerung bei Erbbaurechten erfolgt nur durch ausdrückliche Vereinbarung – sie ist nicht automatisch vorgesehen.
Je näher das Vertragsende rückt, desto wichtiger ist es, frühzeitig mit dem Grundstückseigentümer zu verhandeln.
Unsere Forderung:
Erbbaurechtsverträge dürfen keine befristete Laufzeit haben und nicht automatisch enden. Eine Kündigung kann nur durch den Erbbaunehmenden erfolgen.